Übersicht zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2024

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesachleistung1 - € 761,00 € 1.432,00 € 1.778,00 € 2.200,00 €
§ 45 Abs. 1 SGB XI Entlastungsbetrag bei
Einschränkung der Alltagskompetenz 1
125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €
Urlaubs- und Verhinderungspflege1 - € 1.612,00 € 1.612,00 € 1.612,00 € 1.612,00 €
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel1 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 € 40,00 €

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Beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entscheidet der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und der Gestaltung von Lebensbereichen. Dieser Grad wird mit Hilfe von sechs Modulen berechnet:
MobilitÄt Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problem-Lagen
Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, etc.)
Umgang mit krankh.spezifischen / therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltaglebens und soziale Kontakte
10 % 15 % 40 % 20 % 15 %


Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch folgende Tabelle:
0 bis <12,5 Punkte 12,5 bis <27 Punkte 27 bis <47,5 Punkte 47,5 Punkte bis <70 Punkte 70 Punkte bis <90 Punkte 90 Punkte bis 100 Punkte
Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5